Hier möchte ich mich Ihnen zunächst kurz vorstellen:
Jetzt im Rentenalter, 1972 Abitur, 1978 Approbation als Arzt, 1983 Neugründung einer Landarztpraxis im westlichen Niedersachsen (Grafschaft Bentheim) nach vorwiegend internistischer
Assistenzarzttätigkeit. Selbstständige Praxisplanung einschliesslich Gestaltung der Räumlichkeiten. Schnelles Praxiswachstum trotz Neugründung (bei skeptischer KV), deshalb 1987 Aufnahme eines
Kollegen in die Praxis und ab 1988 Gemeinschaftspraxis. Berechtigung zur Ausbildung in abdomineller Sonografie. 1998 Umzug in gemeinschaftlich geplante neue Praxisräume, bald danach Assoziation eines
weiteren Kollegen. Allgemeinärztliche Ausbildung zweier Kolleginnen, in 2004 tritt die zweite Kollegin der Gemeinschaftspraxis bei. Meine Rückgabe der Kassenzulassung mit Ablauf des 31.12.2006 wegen
der in meinen Augen desolaten Gesundheits- und KV-Politik war möglich durch begünstigende persönliche Lebensumstände. Seitdem Vertretungstätigkeiten und örtliche Notfalldienste.
Grund für eine Vertretungstätigkeit ist für mich allein der Wunsch, meine umfangreichen allgemeinärztlichen Erfahrungen und Fähigkeiten nicht verkümmern lassen zu wollen und den Kontakt zu dem per se
so gern ausgeübten Beruf nicht zu verlieren. Die eigenen Patienten durch die verbliebenen Kollegen (und einen Nachfolger) versorgt wissend habe ich angesichts persönlicher Entscheidungsfreiheit das
KV-System mit grosser Genugtuung verlassen, kenne aber natürlich die Problematik der darin verbliebenen Kollegen|innen besonders unter den Bedingungen in Niedersachsen bis ins Detail.